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19:14: Marten, DL8MDV, eröffnet die Sitzung
 19:15: Per Akklamation wird DF3VI zum Protokollführer bestimmt.
 19:16: Till fragt nach Gemeinnützigkeit. Solange der Verein nicht als e.V. geführt wird, sind Satzungsänderungen
problemlos möglich.
Gottfried merkt an, dass Amateurfunk-Vereine allgemein per Verordnung als gemeinnützig eingestuft werden. Dies
muss vom zuständigen Finanzamt Neuss anerkannt werden.
Auflagen: Buchführung wird geprüft auf Gemeinnützigkeit.
Par. 2 wird entsprechend ergänzt (letzter Satz).

19:25: Räumlichkeiten: Voraussetzung zur Verfügungstellung öffentlicher Räume ist Jugendarbeit L
Es stehen jedoch die Räulichkeiten Raphalelshaus Dormagen und "Bunker " Düsseldorf zur Verfügung.

19:27: Par 2, erster Absatz letzter Satz: Funkamateure und  Mitglieder

19:30: Par 4: Dürfen fördernde Mitglieder auch Änträge stellen? à JA.
Gewinnanteile, Mittel-Zuwendung: Geförderte Teile bleiben Eigentum des Vereins. Es muss also eine Inventarliste geführt werden.

19:35: Außerordentliche Mitglieder: Da kein Stimmrecht, auch keine Haftung; sie gehen keine
Vertragsverpflichtung durch ihre Mitgliedschaft ein. Familienmitglieder: zahlen reduzierten Beitrag, sind aber ordentliches Mitglied.

19:40: Par 6: Unbegründete Ablehnung eines Aufnahmeantrags? Ist auch bei anderen Vereinen so...

19:43: Par 8: Zwei Unterschriften für Zahlungsanweisungen? Nur die des Schatzmeister reicht nicht? Er handelt doch nur im Auftrag des Vorstandes... Satz wird gestrichen! Nächte Versammlung bei Beschlussunfähigkeit direkt im Anschluss? Vorerst Regelung beibehalten...

19:48: Par. 8: Wer ist Sitzungsleiter? Der Vorsitzende bzw. dessen Stellvertreter (Ranghöchster laut Reihenfolge im Par. 8). Vereinsrechtliche Korrektheit ist zu prüfen...

20:00: Par 9: Bei "akuten" Projekten ist eine außerordentliche Mitgliederversammlung nötig. Diese kann ggf. auch ein regelmäßiges Treffen sein.
Wie sind Anträge zu stellen, und bis wann? à Müssen bis eine Woche vor Sitzung schriftlich vorliegen? Nein, auch während der Versammlung möglich sein...
Letzter Satz widerspricht Par .11 à Streichen!

20:20: Par 11: letzter Satz aus Par 9 ersetzt zweiten Abschnitt, um (unnötig häufige) Doppeleinberufungen zu vermeiden. Jedes Mitglied soll sich durch ein anderes vertreten lassen können. Wahlleiter/Stellvertreter: Durch die jährliche Mitgliederversammlung für das Folgejahr ... Vorschläge müssen an den Wahlleiter gehen, nicht an den Vorstand!

20:35: Was passiert, wenn kein neuer Vorstand gewählt wird? S. Par 8: alter Vorstand amtiert weiter...

20:50: Finanzierung von Projekten und Kleinausgaben? Der Vorstand braucht zur Projektfinanzierung einen Beschluss der Mitgliedsversammlung. Kleinausgaben kann der Vorstand projektunabhängig tätigen. Es müssen dazu im Haushalt entsprechende Mittel veranschlagt werden.

21:04: Par 14-16 ohne Diskussion

21:25: Diskussion über vorgesehenen Mitgliedsbeitrag: Größenordnung 25 Euro

21:28: Wahlvorstand: Burkhard, DK5JG, und Gottfried, DL1GNL (freiwillig gemeldet)

21:37: Unterschriften der 15 Gründungsmitglieder erfolgt.

21:37: Wahlvorschläge für den 1. Vorsitzenden: Marten, DL8MDV; sonst keine 2. Vorsitzenden: Frank, DD3JI; sonst keine 3. Schatzmeister: Klaus, DJ3KF; sonst keine
4. Schriftführer: Patrick, DF3VI; sonst keine

21:42: Wahl des 1. Vorsitzenden: 15 abgegebene Stimmen, 15 gültige Stimmen: 14 Ja, 1 Enthaltung. Marten nimmt die Wahl an.

21:43: Wahl des 2. Vorsitzenden: 15 abgegebene Stimmen, 15 gültige Stimmen: 13 Ja, 1 Nein, 1 Enthaltung. Frank nimmt die Wahl an.

21:45: Wahl des Schatzmeisters: 15 abgegebene Stimmen, 15 gültige Stimmen: 14 Ja, 1 Enthaltung. Klaus nimmt die Wahl an.

21:48: Wahl des Schriftführers: 15 abgegebene Stimmen, 15 gültige Stimmen: 14 Ja, 1 Enthaltung. Patrick nimmt die Wahl an. Der Vorstand ist damit vollständig gewählt.

21:53: Erster Beschluss der Mitgliederversammlung: Mitgliederbeitrag ordentliche Mitglieder 25 Euro, außerordentliche Mitglieder 15 Euro.
Die Bankverbindung wird per e-mail bekannt gegeben, wenn der Schatzmeister das Konto eingerichtet hat.

22:03: Sonstiges: Haushaltsplanung verschoben bis zur Genehmigung von laufenden Digipeater-Anträgen, dann auf außerordentlicher Mitgliederversammlung
Weitere Treffen sollen quartalsweise erfolgen, zweiter Freitag abends im Januar/April/Juli/Oktober. Vorsitzender prüft bis dahin Aufwand zur Eintragung ins Vereinsregister. Anerkennung der Gemeinnützigkeit (Körperschaftssteuerfreistellung) beim Finanzamt ist anzustreben.

22:11: Ende der Versammlung

Dormagen, den 27. 07. 2001

Vorstandsvorsitzender Schriftführer

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